Sie wissen schon: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Ist obiges Portal in der Langenthaler Steinbruch-Pampa, wo sich Fuchs & Hase gute Nacht sagen, zu pompös? Eigentum verpflichtet – darf man es nicht schützen?
>Aufgelesen in „Kirner Land Nachrichten – die etwas anderen LandLebenNews“: Zitat:
„Manchmal könnte man meinen, die Realität schreibe die besten Satiren – und dann kommt ein Fall wie dieser. Maximilian Graf von Gatterburg, Landwirt im Langenthaler Steinbruchgebiet, hat zwei historische Steinsäulen aufgestellt und dazwischen ein schmiedeeisernes Tor angebracht, um seine Rotwildherde sicher auf die Weiden zu leiten. Ein praktisches Vorhaben, könnte man meinen. Stört keinen, könnte man meinen. Doch das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass dieses Tor das „natürliche Landschaftsbild“ stört. Das hat die Klage abgewiesen und die Nichterteilung einer nachträglichen Baugenehmigung für das Portal durch hiesige Behörden bestätigt. Und die haben maßlos überzogen, oder? Wörtlich heißt es im Urteil: Ein „vernünftiger“ Landwirt würde ein Bauwerk zur Einfriedung und Zufahrt zu seinen landwirtschaftlich genutzten Grundstücken mit gleicher Ausgestaltung nicht errichten.“ Im Umkehrschluss muss der Kläger jetzt annehmen, dass ihn das Gericht als blöd, begriffsstutzig, dämlich, doof und dumm einstuft – alles gängige Bezeichnungen für unvernünftig. Was den Blog sehr stört, ist dieser Begriff „vernünftiger Landwirt“. Haben die Richter darüber zu befinden, ob jemand „vernünftig“ ist oder Geschmack beim Gestalten seiner Pforte hat?
Die Situation könnte fast schon komisch wirken – wenn sie nicht so unnötig und ernüchternd wäre. Besonders bemerkenswert ist jedoch die journalistische Arbeit des Öffentlichen Anzeigers, der diesem Fall die gebührende Aufmerksamkeit schenkte. Mit einem prägnanten überaus lesenswerten Artikel und dazu einem scharfsinnigen Kommentar beleuchtet der Autor nicht nur den absurden Konflikt um das Tor, das keinen juckt, sondern auch die Problematik eines Systems, das oft mehr an Normen und Regeln interessiert ist als an der praktischen Notwendigkeit oder ästhetischen Gestaltung. Der gesunde Menschenverstand bleibt mal wieder völlig auf der Strecke. Das Urteil des Koblenzer Gerichts, das in einem industriell geprägten Gebiet mit dem Langenthaler Steinbruch im Hintergrund zwei historische Steinsäulen als störend einstuft, gilt es zu hinterfragen. Die sind im Gesamtbild eher positive Hingucker, statt störende Elemente. Inmitten von Beton und Stahlstrukturen des angrenzenden Solarparks, die das Landschaftsbild offenbar nicht zu stören scheinen, ist die Kritik am Tor umso mehr ein Symbol für einen Widerspruch….“ Zitatende.
Ein Leserbriefschreiber könne ganze Seiten damit füllen, wie das Amtsgericht Bad Sobernheim mithilfe von Betreuerin und Rechtsanwältin sich über alle schriftlich dokumentierten Tatsachen und Bankbelege hinwegsetzt, weil die Antragsteller/ beteiligte Gegenseite einfach „vom Verfahren ausgeschlossen sind“, ein anderer Kommentator nennt dies als Grund, „…warum die Gerichte überlastet sind“. Fakt ist wie so oft: Es bleibt für den netten, fleißigen, umgänglichen und umtriebigen Maximilian von Gatterburg in jedem Fall der kostenintensive Anwalts- und Klageweg, um das Gericht in seine Schranken zu weisen….Bernd Hey.