Bad Sobernheim. / VG. Nahe-Glan. Das neue Paket „Sondervermögen“ umfasst 5,45 Milliarden Euro. Für den kommunalen Bereich stehen landesweit 3,51 Milliarden Euro (64 Prozent) zur Verfügung. Die Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt über sogenannte Regionalbudgets. Der Landkreis Bad Kreuznach erhält 141 Millionen Euro, die VG Nahe-Glan anteilig über 12 Jahre 14,4 Millionen Euro. Dennoch kollabieren Kommunen wegen Finanzierungsdefizit – OB´s aus 13 Landeshauptstädten klagen nach einem Brandbrief vom 28. 10. 2025 wegen mangelhafter kommunaler Finanzausstattung und dem Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“). Die kommunale Ebene verbucht 2025 Einnahmen von 338 Milliarden €, Ausgaben wegen hoher Sozialleistungen von 362 Mill.€. Jährlich fehlen 25 Milliarden, Tendenz stark steigend, und: „Mit Sondervermögen wird Schindluder getrieben, sie werden zweckentfremdet“, schreiben Verfassungsblogs. Bereits 2008! ließen Urban Priol und Georg Schramm (ZDF- „Die Anstalt“) kein gutes Haar an 500 Milliarden € Sondervermögen…..und 2026 warnen Wirtschaftsweise wie Veronika Grimm vor exorbitanter Schuldenpolitik und Zinslast. Ihre Warnung verhallt beständig wie das Amen in der Kirche.

Mit dem neuesten Sondervermögen hat der Landtag am 29. Januar 2026 noch unter der alten Ampel-Landesregierung ein (Wahlkampf-) „Investitionsjahrzehnt für Rheinland-Pfalz“ eingeläutet, und die gesetzliche Grundlage unter der Überschrift „Rheinland-Pfalz Plan“ für zentrale Bereiche wie Bildung, Klima, Energie, Verkehr, Gesundheit, Digitalisierung, Bevölkerungsschutz und Infrastruktur (LGRP-Plan) zur Finanzierung von Investitionen in die kommunale und landesbezogene Infrastruktur eingerichtet. Bei einer ersten Beratung beschloss am 3. Juni 2026 der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Nahe-Glan: 55 Prozent sollen für den Bevölkerungsschutz, 15 Prozent für Energie- und Wärmeinfrastruktur, 25 Prozent für die Bildungsinfrastruktur und weitere 5 Prozent in die Digitalisierung investiert werden, so VG-Bürgermeister Uwe Engelmann.

„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nix fix, man kann variieren, die einzelnen Projekte und ihre Gegenfinanzierung werden eh über den Haushalt abgebildet“, erläuterte er. Der Posten „Bevölkerungsschutz“ betreffe überwiegend Feuerwehraufgaben: Die Krisen- und Katastrophenvorsorge flexibel auszubauen, und die VG Nahe-Glan langfristig auf die zukünftigen gesellschaftliche, demografische und klimatische Herausforderungen vorzubereiten, sei erklärtes Ziel, und derer Aufgaben gebe es bei zunehmenden Wetterkapriolen und klimatischen Verwerfungen viele.
Unterstützt werden ausschließlich investive Maßnahmen mit einem Mindestvolumen von 250.000 Euro. Zudem müssen sich die Projekte, bürokratisch korrekt, an der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie den Anforderungen des demografischen Wandels orientieren. Die Umsetzungskonzepte sind klar definiert, enthalten bewusst keine detaillierte Maßnahmen-Liste und sind zwingende Voraussetzung für die spätere Bewilligung einzelner Förderanträge. Gefördert wird mit frühestmöglichem Beginn ab dem 1. Januar 2025. Neue Maßnahmen müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2036 erstmalig bewilligt werden. Ziel sei, bis Ende 2029 mindestens ein Drittel der Mittel zu binden. Der Abschluss der Projekte ist zum 31. Dezember 2042 vorgesehen; – die endgültige Abrechnung erfolgt im Jahre 2043. Eine Doppelförderung mit Landesprogrammen ist ausgeschlossen – zulässig sei lediglich eine Kofinanzierung für voneinander abgegrenzte Teilmaßnahmen. Eine Doppelförderung mit Bundesprogrammen jedoch ist aber möglich. Bernd Hey.


